Folgende Punkte müssen von Ihrem Unternehmen erfüllt werden, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann:
– Ihr Unternehmen ist mit dem Sitz und den Arbeitsstätten in Deutschland ansässig
– Ihr Unternehmen besteht seit mindestens zwei Jahren
– Sie haben weniger als 250 Beschäftigte (ohne Auszubildende und Minijobber)*
– Sie beschäftigen mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person in Vollzeit
– Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens ist geringer als 50 Millionen Euro bzw. die Jahresbilanzsumme ist geringer als 43 Millionen Euro
weitere Richtlinien zur Förderung
* Ausnahme Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt: hier werden nur Kleinbetriebe mit maximal 10 Beschäftigten gefördert